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Erst prüfen, dann zahlen

Hohe Nachzahlung erhalten? Dein 6-Punkte-Plan

Der Brief kommt, die Zahl tut weh — und der erste Impuls ist entweder Panik oder Trotz. Beides ist teuer. Hier ist der nüchterne Fahrplan: prüfen, absichern, dann entscheiden.

Stand: 4. September 2026Lesezeit: 6 Min.Alle Zahlen mit Quelle

Taschenrechner und Stift auf einer Abrechnung mit Zahlenkolonnen
Bevor Geld fließt, fließt Zeit in die Prüfung — das ist dein gutes Recht. Foto: takomabibelot (CC BY) · Quelle
907 €
durchschnittliche Nachzahlung laut Prüfdienst Mineko*
*Eigenangabe, via haufe.de
12 Monate
Einwendungsfrist ab Zugang — tag-genau
§ 556 Abs. 3 BGB
½
der Abrechnungen fehlerhaft, schätzt der Deutsche Mieterbund
DMB via Verbraucherzentrale
0 €
fällig, solange dir die Belegeinsicht verweigert wird
BGH VIII ZR 118/19

Die 6 Punkte im Überblick

1 2 3 4 5 6 Prüfen Belege Einwendung Vorbehalt Raten Härtefall 5 Minuten dein Recht binnen 12 Mon. schützt dich verhandelbar bei Not Schritte 1–4 gehören immer zusammen — 5 und 6 nur, wenn die Summe berechtigt und trotzdem zu groß ist
Der 6-Punkte-Plan: Reihenfolge einhalten, keine Frist reißen.

Jeder Schritt im Detail

1. Prüfen — bevor irgendetwas passiert

Die Statistik ist auf deiner Seite: Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass etwa die Hälfte aller Abrechnungen Fehler enthält; der kommerzielle Prüfdienst Mineko meldet aus seinen eigenen Fällen sogar 86 % — wobei dort naturgemäß vor allem Verdachtsfälle eingereicht werden, die Zahl also nach oben verzerrt ist. Häufigste Fehler laut dieser Auswertung: unkonkrete Positionen (74,6 %) und Kosten, die gar nicht vereinbart wurden (33,4 %). Unser Prüf-Assistent geht die typischen Fehler in fünf Minuten mit dir durch.

2. Belege einsehen

Bei allem, was nach der Schnellprüfung fragwürdig bleibt: Belegeinsicht verlangen. Ohne Begründung, inklusive Zahlungsnachweise — und bis dahin wird die Nachzahlung nicht fällig. Alle Details im Belegeinsicht-Artikel.

3. Einwendungen erheben — die Frist ist gnadenlos

Du hast zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung, um Fehler schriftlich zu rügen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Frist endet tag-genau; danach sind Einwendungen ausgeschlossen — auch gegen offensichtliche Fehler (so auch die Rechtstipp-Praxis auf anwalt.de, per Suchtreffer belegt). Und: Wiederholt der Vermieter denselben Fehler nächstes Jahr, musst du erneut fristgerecht widersprechen.

4. Unter Vorbehalt zahlen

Der Trick, der beide Risiken abräumt: Du überweist den strittigen Betrag, erklärst aber schriftlich den Vorbehalt der Rückforderung. So gerätst du nicht in Zahlungsverzug (kein Mahn-, kein Kündigungsrisiko), erkennst die Abrechnung aber nicht an. Praxistipp aus der anwaltlichen Beratung (per Suchtreffer belegt, im Zweifel selbst gegenprüfen): den Vorbehalt zusätzlich in den Verwendungszweck der Überweisung schreiben — z. B. „NK-Abr. 2025, Zahlung unter Vorbehalt".

5. Ratenzahlung verhandeln

Ist die Forderung berechtigt, aber zu groß für einen Schlag: Viele Vermieter akzeptieren Raten — verpflichtet sind sie dazu nicht. Achtung bei der Formulierung der Vereinbarung: Die Verbraucherzentrale warnt davor, mit einer Ratenzahlungszusage ungewollt auf Einwendungen zu verzichten. Erst Einwendungen sichern, dann Raten vereinbaren.

6. Härtefall-Hilfen nutzen

Bei hohen Heizkostennachzahlungen kann auch für Berufstätige ein einmaliger Anspruch auf Sozialleistungen bestehen (Bürgergeld/Wohngeld-Kontext). Entscheidend ist der Monat, in dem die Nachzahlung fällig wird — im Zweifel schnell beim Jobcenter beantragen. Details bei der Verbraucherzentrale.

Das Kündigungsrisiko ernst nehmen

Eine berechtigte Nachforderung einfach nicht zu zahlen, ist die schlechteste Option: Zahlungsrückstände können — im Zusammenspiel mit weiteren Rückständen — eine Kündigung stützen. Der Vorbehalts-Weg aus Schritt 4 existiert genau deshalb: zahlen und trotzdem alle Rechte behalten.

Die Checkliste zum Abhaken

Nachzahlungs-Fahrplan — was, bis wann, warum
AufgabeFristWarum
Zugangsdatum auf der Abrechnung notierensofortstartet deine 12-Monats-Einwendungsfrist
Schnell-Check: Fristen, Formalia, verbotene PositionenWoche 1die häufigsten Fehler in Minuten finden
Belegeinsicht schriftlich anfordernWoche 1–2Nachzahlung wird bis dahin nicht fällig
Einwendungen schriftlich erhebenbinnen 12 Monaten, tag-genaudanach ausgeschlossen — auch bei echten Fehlern
Strittigen Betrag unter Vorbehalt zahlenzur Fälligkeitkein Verzug, kein Anerkenntnis
Bei Bedarf: Raten verhandeln / Härtefall-Antragim FälligkeitsmonatLiquidität sichern, Ansprüche wahren

Wenn das Geld wirklich nicht reicht

Nachzahlung berechtigt, Konto leer — das ist kein Einzelfall, seit die „zweite Miete" laut Betriebskostenspiegel im Schnitt 2,67 €/m² im Monat erreicht. Die Reihenfolge dann: erst Ratenangebot (Schritt 5), parallel Härtefall-Prüfung (Schritt 6), und für die Zukunft die Vorauszahlungen realistisch anpassen lassen — lieber monatlich 30 € mehr als nächstes Jahr wieder 900 € auf einmal.

Fünf Minuten, bevor du überweist

Der Prüf-Assistent checkt Fristen, Pflichtangaben und verbotene Positionen — kostenlos und ohne Upload.

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Häufige Fragen

Muss ich sofort überweisen?

Nein — prüfen und Belege einsehen darfst du vorher, und bis zur gewährten Einsicht wird die Forderung nicht fällig. Bei berechtigten Forderungen dann zahlen, im Zweifel unter Vorbehalt.

Wie lange kann ich widersprechen?

Zwölf Monate ab Zugang, tag-genau. Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen — selbst bei klaren Fehlern.

Was heißt „unter Vorbehalt"?

Zahlen ohne Anerkenntnis: Du überweist, erklärst aber schriftlich (und idealerweise im Verwendungszweck), dass du dir die Rückforderung vorbehältst. So bist du vor Verzugsfolgen sicher.

Kann mir gekündigt werden?

Bei Nichtzahlung berechtigter Forderungen kann ein Rückstand entstehen, der zusammen mit weiteren Rückständen kündigungsrelevant wird. Der Vorbehalts-Weg vermeidet genau das.